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Profilphishing und
Identitätsmanagement
Wenn das Internet mehr über Sie weiß als Sie selbst
Christa Tamara Kaul | 19.03.2008
Wissen Sie eigentlich, was das Internet alles über Sie weiß? Und das
heißt, was alle, die es möchten, auch wissen können.
Die informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Gut, ein
Grundrecht, das es notfalls zu verteidigen gilt. Was das
Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 19. März 2008 zur
Vorratsdatenspeicherung wieder einmal getan hat. Allerdings wird nicht
die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt, wie vielfach fälschlich zu
hören und lesen ist, wohl aber die Nutzung der gespeicherten Daten. Auch
das kürzlich ergangene Urteil bezüglich der automatisierten Erfassung
und Auswertung von Autokennzeichen ist ein mächtiges Signal in Richtung
informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Gut so. Soviel Schutz
von Identität und Privatsphäre der Bürger vor staatlichen
Begehrlichkeiten muss sein.
Doch sind Identität und Privatsphäre jeder und jedes Einzelnen damit
wirklich geschützt? Das lässt sich trefflich bezweifeln. Und zwar
deshalb, weil viele Leute, sehr viele sogar, jede Menge an Informationen
zu ihrer Person freigiebig umher streuen, vor allem im Internet. Dagegen
erscheint der vehemente Kampf gegen staatliche Datensammelgelüste oft
geradezu lächerlich, nicht selten gerade bei denjenigen, die besonders
laut gegen jede offizielle Datenerfassung wettern. Denn in Blogs, Foren,
Chats, diversen Netzwerken und an sonstigen „Klowänden“ des Internets
wird ein Fülle persönlicher Daten verteilt, so dass es ein Leichtes ist,
daraus mehr oder minder aufschlussreiche „Profile“ zu erstellen und zu
sammeln. Und genau das wird längst getan, etwa von
Suchmaschinenbetreibern. Anscheinend gewinnträchtig, denn sonst würde
der Wettbewerb auf dieser Ebene kaum so blühen. Bei Yasni
beispielsweise.
Bleiben wir mal bei Yasni, eines der jüngsten dieser Werkzeuge. Im
Gegensatz zu reinen Suchmaschinen wie Google sucht es nicht nur nach
Daten von Personen und listet diese auf, sondern figuriert auch noch die
Vorlage eines persönlichen Profils, bei dem die aufgelisteten Treffer
zusammengeführt werden. Gleichzeitig taucht diese Aufstellung bei
Suchmaschinen wie Google als Treffer auf. Und da Yasni von Google in
seiner Relevanz relativ hoch eingestuft wird, kann es sogar
interessantere Treffer nach hinten drängen.
Ob dieser Umgang mit den Daten anderer legal ist, steht gerade in der
Diskussion von Datenschützern. Thilo Weichert etwa, Landesbeauftragter
für Datenschutz in Schleswig Holstein, meinte kürzlich in der
Internet-Wirtschaftszeitung "Internet World Business" (Ausgabe 04/2008,
Seite 6): "Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 1969 und
seitdem immer wieder bekräftigt, dass die Erstellung umfassender
Persönlichkeitsbilder mit der grundgesetzlichen Menschenwürde nicht
vereinbar ist. Es hat festgestellt, dass alle Menschen ein Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung haben. Dies schließt ein, zu wissen
und mitbestimmen zu können, wer über die eigene Person Daten
verarbeitet. Das Grundrecht beinhaltet einen Anspruch auf Auskunft über
gespeicherte Daten sowie auf Löschung unzulässiger und Berichtigung
falscher Daten. All dies ist derzeit bei Suchmaschinen nicht
gewährleistet.“
Hinzu kommt, dass Daten nicht selten durch Dritte ins Internet
eingestellt werden, bisweilen ausgesprochen bösartige Verleumdungen und
Beleidigungen, wobei die Betroffenen kaum eine Chance haben, sich gegen
Verbreitung und Nutzung dieser Daten zur Wehr zu setzen. Den Anspruch
auf Datenlöschung gibt es zwar, aber er lässt sich bei deutschen
Anbietern schwer, bei ausländischen Anbietern meist gar nicht
durchsetzen. Und selbst wenn die Daten von einer Website gelöscht
werden, bleiben sie noch längere Zeit über den Suchmaschinen-Cache
abrufbar. Das ist beispielsweise dann besonders fatal, wenn sich jemand
um eine Stelle bewirbt und davon ausgehen muss, dass die
Personalabteilung auch mal im Internet nach Informationen über den
Bewerber bzw. die Bewerberin forscht - und dabei möglicherweise auf
peinliche Dinge stößt. In den USA soll jeder dritte Personalchef nach
Angaben über Bewerber im Internet googeln und bei Negativfunden die
Bewerbung sofort aussortieren .
Bekanntlich ist nicht alles legal, was technisch möglich ist. Aber
technisch möglich ist – in diesem Fall: leider – eben mehr, als dem
Persönlichkeitsschutz zuträglich ist, und das, sofern die entsprechenden
Werkzeuge zur Verfügung stehen, mittlerweile ohne größeren Aufwand. So
können etwa Blogserver Internetauftritte erstellen, die wie selbst
gepflegte statische Seiten aussehen, obwohl sie aufgrund vorgegebener
Parameter automatisch zusammengeschustert wurden. Und Unbedarfte meinen
müssen, dass die betroffene Person selbst verantwortlich ist.
Ein Gegenmittel bietet neuerdings die US-Firma "Reputation Defernder"
(http://www.reputationdefender.com).
Für zehn Dollar im Monat überprüft die Firma ständig die Daten, die im
Internet über ihre Kunden herumgeistern. Wird "Reputation Defender"
fündig, dann kostet es 30 Dollar, um die diffamierenden Inhalte löschen
zu lassen. Verlässliche Aussagen über die Wirksamkeit des Dienstes
liegen bislang nicht vor. Doch die Frage gilt: Sind wir tatsächlich so
weit, dass jede und jeder einen Datenwächter braucht?
"Informationstechnische Systeme haben mittlerweile einen derart hohen
Komplexitätsgrad erreicht, dass ein wirkungsvoller sozialer oder
technischer Selbstschutz erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen und
zumindest den durchschnittlichen Nutzer überfordern kann", stellte das
Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 fest. Für die Zukunft könne
nicht einmal "zuverlässig prognostiziert werden, welche Möglichkeiten
dem Nutzer … verbleiben, sich technisch selbst zu schützen." Und:
Computer hätten heutzutage eine große Bedeutung bei der
Persönlichkeitsentfaltung. Aus den damit verbundenen
Persönlichkeitsgefährdungen folge deshalb "ein grundrechtlich
erhebliches Schutzbedürfnis", das als "Grundrecht auf Gewährleistung der
Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme"
anerkannt wird.
Wie also die eigene Identität, den guten Ruf schützen, den willkürlichen
Umgang mit persönlichen Informationen verhindern? In Bezug auf die im
Netz verfügbaren Daten und deren Ausbeutung durch Suchmaschinen und
ähnliche Werkzeuge bestehen noch Rechtslücken, zumindest aber
Rechtsunsicherheit. Hier wird weiter die Justiz, aber auch die
Legislative gefordert sein. Im Gespräch sind bereits Tatbestände, die zu
Wortneuschöpfungen à la
Identitätsmanagement führen. Auf jeden Fall aber
ist zunächst jede und jeder selbst gefordert, äußerst vorsichtig mit
seinen Äußerungen und Selbstoffenbarungen im Netz umzugehen.

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