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Profilphishing und Identitätsmanagement

Wenn das Internet mehr über Sie weiß als Sie selbst

Christa Tamara Kaul  |  19.03.2008

Wissen Sie eigentlich, was das Internet alles über Sie weiß? Und das heißt, was alle, die es möchten, auch wissen können.

Die informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Gut, ein Grundrecht, das es notfalls zu verteidigen gilt. Was das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 19. März 2008 zur Vorratsdatenspeicherung wieder einmal getan hat. Allerdings wird nicht die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt, wie vielfach fälschlich zu hören und lesen ist, wohl aber die Nutzung der gespeicherten Daten. Auch das kürzlich ergangene Urteil bezüglich der automatisierten Erfassung und Auswertung von Autokennzeichen ist ein mächtiges Signal in Richtung informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Gut so. Soviel Schutz von Identität und Privatsphäre der Bürger vor staatlichen Begehrlichkeiten muss sein.

Doch sind Identität und Privatsphäre jeder und jedes Einzelnen damit wirklich geschützt? Das lässt sich trefflich bezweifeln. Und zwar deshalb, weil viele Leute, sehr viele sogar, jede Menge an Informationen zu ihrer Person freigiebig umher streuen, vor allem im Internet. Dagegen erscheint der vehemente Kampf gegen staatliche Datensammelgelüste oft geradezu lächerlich, nicht selten gerade bei denjenigen, die besonders laut gegen jede offizielle Datenerfassung wettern. Denn in Blogs, Foren, Chats, diversen Netzwerken und an sonstigen „Klowänden“ des Internets wird ein Fülle persönlicher Daten verteilt, so dass es ein Leichtes ist, daraus mehr oder minder aufschlussreiche „Profile“ zu erstellen und zu sammeln. Und genau das wird längst getan, etwa von Suchmaschinenbetreibern. Anscheinend gewinnträchtig, denn sonst würde der Wettbewerb auf dieser Ebene kaum so blühen. Bei Yasni beispielsweise.

Bleiben wir mal bei Yasni, eines der jüngsten dieser Werkzeuge. Im Gegensatz zu reinen Suchmaschinen wie Google sucht es nicht nur nach Daten von Personen und listet diese auf, sondern figuriert auch noch die Vorlage eines persönlichen Profils, bei dem die aufgelisteten Treffer zusammengeführt werden. Gleichzeitig taucht diese Aufstellung bei Suchmaschinen wie Google als Treffer auf. Und da Yasni von Google in seiner Relevanz relativ hoch eingestuft wird, kann es sogar interessantere Treffer nach hinten drängen.

Ob dieser Umgang mit den Daten anderer legal ist, steht gerade in der Diskussion von Datenschützern. Thilo Weichert etwa, Landesbeauftragter für Datenschutz in Schleswig Holstein, meinte kürzlich in der Internet-Wirtschaftszeitung "Internet World Business" (Ausgabe 04/2008, Seite 6): "Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 1969 und seitdem immer wieder bekräftigt, dass die Erstellung umfassender Persönlichkeitsbilder mit der grundgesetzlichen Menschenwürde nicht vereinbar ist. Es hat festgestellt, dass alle Menschen ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung haben. Dies schließt ein, zu wissen und mitbestimmen zu können, wer über die eigene Person Daten verarbeitet. Das Grundrecht beinhaltet einen Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten sowie auf Löschung unzulässiger und Berichtigung falscher Daten. All dies ist derzeit bei Suchmaschinen nicht gewährleistet.“

Hinzu kommt, dass Daten nicht selten durch Dritte ins Internet eingestellt werden, bisweilen ausgesprochen bösartige Verleumdungen und Beleidigungen, wobei die Betroffenen kaum eine Chance haben, sich gegen Verbreitung und Nutzung dieser Daten zur Wehr zu setzen. Den Anspruch auf Datenlöschung gibt es zwar, aber er lässt sich bei deutschen Anbietern schwer, bei ausländischen Anbietern meist gar nicht durchsetzen. Und selbst wenn die Daten von einer Website gelöscht werden, bleiben sie noch längere Zeit über den Suchmaschinen-Cache abrufbar. Das ist beispielsweise dann besonders fatal, wenn sich jemand um eine Stelle bewirbt und davon ausgehen muss, dass die Personalabteilung auch mal im Internet nach Informationen über den Bewerber bzw. die Bewerberin forscht - und dabei möglicherweise auf peinliche Dinge stößt. In den USA soll jeder dritte Personalchef nach Angaben über Bewerber im Internet googeln und bei Negativfunden die Bewerbung sofort aussortieren .

Bekanntlich ist nicht alles legal, was technisch möglich ist. Aber technisch möglich ist – in diesem Fall: leider – eben mehr, als dem Persönlichkeitsschutz zuträglich ist, und das, sofern die entsprechenden Werkzeuge zur Verfügung stehen, mittlerweile ohne größeren Aufwand. So können etwa Blogserver Internetauftritte erstellen, die wie selbst gepflegte statische Seiten aussehen, obwohl sie aufgrund vorgegebener Parameter automatisch zusammengeschustert wurden. Und Unbedarfte meinen müssen, dass die betroffene Person selbst verantwortlich ist.

Ein Gegenmittel bietet neuerdings die US-Firma "Reputation Defernder"  (http://www.reputationdefender.com). Für zehn Dollar im Monat überprüft die Firma ständig die Daten, die im Internet über ihre Kunden herumgeistern. Wird "Reputation Defender" fündig, dann kostet es 30 Dollar, um die diffamierenden Inhalte löschen zu lassen. Verlässliche Aussagen über die Wirksamkeit des Dienstes liegen bislang nicht vor. Doch die Frage gilt: Sind wir tatsächlich so weit, dass jede und jeder einen Datenwächter braucht?

"Informationstechnische Systeme haben mittlerweile einen derart hohen Komplexitätsgrad erreicht, dass ein wirkungsvoller sozialer oder technischer Selbstschutz erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen und zumindest den durchschnittlichen Nutzer überfordern kann", stellte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 fest. Für die Zukunft könne nicht einmal "zuverlässig prognostiziert werden, welche Möglichkeiten dem Nutzer … verbleiben, sich technisch selbst zu schützen." Und: Computer hätten heutzutage eine große Bedeutung bei der Persönlichkeitsentfaltung. Aus den damit verbundenen Persönlichkeitsgefährdungen folge deshalb "ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis", das als "Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme" anerkannt wird.

Wie also die eigene Identität, den guten Ruf schützen, den willkürlichen Umgang mit persönlichen Informationen verhindern? In Bezug auf die im Netz verfügbaren Daten und deren Ausbeutung durch Suchmaschinen und ähnliche Werkzeuge bestehen noch Rechtslücken, zumindest aber Rechtsunsicherheit. Hier wird weiter die Justiz, aber auch die Legislative gefordert sein. Im Gespräch sind bereits Tatbestände, die zu Wortneuschöpfungen à la Identitätsmanagement führen. Auf jeden Fall aber ist zunächst jede und jeder selbst gefordert, äußerst vorsichtig mit seinen Äußerungen und Selbstoffenbarungen im Netz umzugehen.
 

                                             

© Christa Tamara Kaul