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"Missbrauch" von Kindern
Gibt es etwa einen
rechtmäßigen "Gebrauch"?
Christa Tamara Kaul | 26.02.2010
Aufgrund
der Vorkommnisse in einigen Einrichtungen der Kirche ist derzeit
viel vom sexuellen Missbrauch von Kindern die Rede. Ähnlich war es
in jüngster Vergangenheit auch bei einigen spektakulären Inzest- und
Entführungsfällen. So schlimm Straftaten dieser Art immer
und überall sind und so notwendig die öffentliche Aufmerksamkeit
dafür ist - ein Aspekt wird dabei generell leider übersehen.
Zwar wird die Formulierung "Missbrauch" im Strafgesetzbuch
(STGB) offiziell verwendet und damit juristisch abgesegnet,
dennoch ist sie mehr als fatal. Denn das Wort Missbrauch impliziert logischerweise immer,
dass es auch
einen rechtmäßigen Gebrauch gebe, in diesem Fall eben einen
rechtmäßigen Gebrauch von
Kindern durch Erwachsene.
Tatsächlich sahen das
bis
vor ein paar Jahren auch einige Menschen noch so. So beantragte die
Bundestagsfraktion der Grünen im Februar 1985, die Strafrechtsparagrafen
175 und 182 ersatzlos zu streichen. Und warum? Weil diese "einvernehmliche
sexuelle Kontakte" mit Minderjährigen unter Strafe stellten und
dadurch "die freie Entfaltung der Persönlichkeit" behinderten.
"Mädchen werden als willenlose Objekte männlicher
Verführungskunst dargestellt", heißt es in dem Gesetzentwurf,
"in der Norm drücken sich mithin bürgerliche Moralvorstellungen
aus."
Im selben Jahr
forderten die Grünen in Nordrhein-Westfalen auf ihrem
Programmparteitag in Lüdenscheid, dass "gewaltfreie Sexualität"
zwischen Kindern und Erwachsenen generell nicht länger
Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfe: Sie sei "im
Gegenteil von allen Restriktionen zu befreien, die ihr in dieser
Gesellschaft auferlegt sind".
Doch das ist ein fundamentaler Irrglaube! Das haben inzwischen auch
die Grünen erkannt. Denn es handelt sich dabei immer um eine
asymmetrische Beziehung, auch wenn
sexuelle Handlungen anscheinend nicht brutal verlaufen. Es sind immer
Übergriffe, die nie freiwillig, sondern immer aufgrund des
ungleichmäßigen Machtverhältnisses zustande kommen. Selbst wenn
Kinder so tun (müssen) , als seien sie einverstanden oder merkten
überhaupt nichts: Übergriffe dieser Art bewirken unweigerlich ein Trauma.
Es ist daher wichtig, hier auf eine Änderung der Formulierung sowohl
im STGB als auch im alltäglichen Gebrauch, vor allem in den Medien,
hinzuwirken. Richtig sind in diesen Fällen Begriffe wie
sexuelle Misshandlung, sexueller Übergriff
oder sexualisierte Gewalt.
Im Grundgesetz wie in der
UN-Menschenrechtscharta ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit
und Autonomie verankert. Das muss in vollem Umfang auch für Kinder
gelten.

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